Bilderklau - Erste Hilfe

Es ist schneller passiert als einem lieb ist. Mal eben bei ebay ein Angebot eingestellt und weil man kein Bild parat hatte, kurz über Google gesucht.

Einige Tage später kommt in vielen Fällen das böse erwachen und ein Anwalt verlangt im Namen des Urhebers plötzlich eine Menge Geld für ein dummes Foto.

Oft sind die geforderten Beträge weit über 400 Euro und die Frist zur Zahlung liegt bei wenigen Tagen. Zu kurz einen guten Anwalt aufzusuchen.

Aber es ist möglich, die Forderung zumindest zu reduzieren.

Zum einen sollte erst einmal festgestellt werden, ob der Abmahner überhaupt berechtigt ist, Forderungen gemäss der MFM-Richtline geltend zu machen. Dies würde voraussetzen, dass das Bild einen künstlerischen Anspruch hat oder den Voraussetzungen für Pressefotos entspricht.

Desweiteren können Nutzungsentgelt für Werbung und PR im Internet unter Umständen auf einen Betrag von ca. 60 Euro pro Woche reduziert werden. Die Abmahner verlangen oft pauschal 100 Euro plus 100 Prozent Zuschlag wegen der Nichtnennung des Urhebers, was bei Werbefotografie in den seltensten Fällen üblich und daher nicht wirklich berechtigt ist. Zudem weisen die Urheber selbst oftmals nicht auf die Urheberschaft hin, weshalb der Aufschlag wegen unterlassener Nennung anzuzweifeln wäre.

Stichpunkte für die weitere Recherche sind hierbei auch Dustmann, Fromm, Nordemann

Ich möchte in meinem eigenen Interesse darauf hinweisen, dass die hier genannten Informationen keinerlei Rechtsberatung darstellen und rein informativ sind, da ich nicht zu einer Rechtsberatung berechtigt bin. Sollte jemand die o.g. Schwierigkeiten haben, empfehle ich definitiv, einen Anwalt zu konsultieren oder sich bei der Verbraucherzentrale eine Rechtsberatung geben zu lassen.

Urheberrecht ist kein Kavaliersdelikt, aber auch kein Freischein für Abzocker. Mir sind Fälle bekannt, in denen bis zu 1000 Euro oder mehr für ein Foto eingeklagt wurden. Diesem Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Die gnadenlose Ausbeuterei von unerfahrenen Internetnutzern kann durch erfahrene Anwälte verhindert werden. Hilfe ist da, man muss sie nur finden.

2 Comments to "Bilderklau - Erste Hilfe"

  • Rechtsberatung Says:

    Ja, Sie haben Recht das Copyright ist nicht eine geringfügige Vergehen. Wann immer jemand die in dieser Art von Vergehen sie gezahlt wurden viele dieser Betrag gegen Gebühr. Aber die wichtigste Sache, wenn Sie sich nicht in diesem, dann sollten Sie die Dienste eines Anwalts. Er gibt Ihnen beste Lösung für diese.

  • Stewart R.@bissell vacuum cleaners Says:

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